Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Insula Sprachschule Köln

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Sprachkurse, Individualunterricht, telc-Prüfungen und sonstige Leistungen der Insula Sprachschule Köln gegenüber ihren Teilnehmer:innen.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich zwischen Insula und dem/der Teilnehmer:in vereinbart wurden.

Bei Abweichungen zwischen der deutschen und einer übersetzten Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, sobald die Anmeldung durch Insula bestätigt wurde.

Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer:in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

3. Leistungsumfang und Kursorganisation

3.1 Umfang der Leistungen

Für Art, Umfang, Termin und Preis der gebuchten Leistung sind das zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Kursangebot, die aktuelle Preisliste sowie die Buchungs- bzw. Anmeldebestätigung maßgeblich.

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, entspricht eine Unterrichtseinheit (UE) 45 Minuten.

3.2 Feiertage und Probestunden

An gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Unterricht statt. Bei Kursformaten, bei denen ausgefallene Kurstage nachgeholt werden, werden diese an den gebuchten Kurszeitraum angehängt.

Soweit Insula für ein Kursformat eine Probestunde anbietet, gelten die für dieses Angebot veröffentlichten Konditionen.

Wird eine ausdrücklich als kostenfrei angebotene Probestunde nicht von einer Kursbuchung gefolgt, bleibt sie kostenfrei. Wird sie bei einer anschließenden Buchung als erste Unterrichtseinheit des Kurses angerechnet, wird dies bei der Buchung entsprechend berücksichtigt.

3.3 Mindestteilnehmerzahl und Kursbeginn

Insula behält sich das Recht vor, den Beginn eines Intensivkurses um bis zu eine Woche und den Beginn eines Abendkurses um bis zu drei Wochen zu verschieben, wenn die für die Durchführung erforderliche Teilnehmerzahl noch nicht erreicht wurde.

Kommt auch innerhalb dieses Zeitraums keine ausreichende Gruppe zustande, kann Insula den Kurs absagen. Bereits gezahlte Gebühren für nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall zurückerstattet.

Bei Intensivkursen kann bei Nichterreichen der für den vollen Unterrichtsumfang vorgesehenen Gruppengröße der Unterrichtsumfang entsprechend der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisliste an die kleinere Gruppengröße angepasst werden.

Bei nur einer Anmeldung zu einem Gruppenkurs behält Insula sich vor, den Kurs zu verschieben oder abzusagen.

Für Kurse, für die Insula Unterlagen zur Beantragung eines Sprachkursvisums ausstellt, gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen in Abschnitt 8.

3.4 Einzelne Teilnehmer:innen bei einem Gruppentermin

Erscheint zu einem einzelnen Termin eines Gruppenkurses nur eine Person, kann anstelle des vorgesehenen Gruppenunterrichts Individualunterricht mit 50 % der ursprünglich vorgesehenen Unterrichtsdauer durchgeführt werden.

3.5 Ausfall einer Lehrkraft und Lehrerwechsel

Fällt eine Lehrkraft aus, bemüht sich Insula um eine Vertretung.

Ist eine Vertretung nicht möglich, wird der ausgefallene Unterricht nachgeholt. Hierfür können nach dem regulären Kursende Ersatztermine zu den üblichen Kurszeiten vorgesehen werden.

Ist eine Nachholung seitens Insula nicht möglich, werden die auf die ausgefallenen und nicht nachgeholten Unterrichtseinheiten entfallenden Gebühren anteilig erstattet.

Kann ein/e Teilnehmer:in einen von Insula angebotenen Ersatztermin nicht wahrnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.

Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht. Ein Lehrerwechsel berechtigt grundsätzlich weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise und Fälligkeit

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten bzw. ausdrücklich angebotenen Preise.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Kursgebühr nach Bestätigung des Kursbeginns und Erhalt der Rechnung spätestens eine Woche vor Kursbeginn fällig.

Bei einer Anmeldung weniger als drei Tage vor Kursbeginn ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Erhalt der Rechnung fällig.

4.2 Abendkurse und Ratenzahlung

Der Gesamtbetrag eines Abendkurses ist grundsätzlich eine Woche vor Kursbeginn fällig.

Soweit angeboten, erhalten Privatpersonen bei vollständiger Vorauszahlung den jeweils ausgewiesenen Vorkasse-Rabatt.

Für Abendkurse kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die Zahlungstermine werden verbindlich mit Insula vereinbart. Die Ratenzahlung dient ausschließlich der Zahlungsvereinfachung und begründet kein monatlich kündbares Vertragsverhältnis.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, müssen sämtliche Raten spätestens einen Monat vor Ende des gebuchten Kurses beglichen sein.

4.3 Zahlungsweise und Kosten

Die Zahlung erfolgt über die auf der Rechnung angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.

Bank-, Überweisungs-, Porto- und vergleichbare Kosten, insbesondere bei internationalen Zahlungen, trägt der/die Teilnehmer:in, soweit sie durch die gewählte Zahlungs- oder Versandart entstehen.

Bei Zahlungsverzug können die tatsächlich entstandenen und gesetzlich zulässigen Mahnkosten berechnet werden.

4.4 SEPA-Lastschrift

Soweit im Einzelfall eine Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart wird, sorgt der/die Teilnehmer:in für ausreichende Kontodeckung.

Entstehen aufgrund einer vom/von der Teilnehmer:in zu vertretenden Rücklastschrift Gebühren, können die tatsächlich entstandenen Rücklastschriftkosten berechnet werden.

Ein erteiltes SEPA-Mandat kann für zukünftige Zahlungen widerrufen werden.

4.5 Rabatte und Early-Bird-Preise

Soweit für einen Kurs ein Rabatt, Aktionspreis oder Early-Bird-/Frühbucherpreis angeboten wird, gelten die beim jeweiligen Angebot genannten Voraussetzungen und Fristen.

Pro Kurs kann grundsätzlich nur ein Rabatt in Anspruch genommen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Bei einem angebotenen Rabatt für die gleichzeitige Buchung mehrerer Kurse wird der Rabatt auf den günstigeren der betreffenden Kurse angewendet, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

Early-Bird- und Frühbucherpreise können auch bei Buchungen für Visums- oder Behördenzwecke genutzt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen und Buchungsfristen eingehalten werden.

Die Bearbeitungsgebühr für Visums- und Behördenunterlagen nach Abschnitt 8 wird separat berechnet und nicht rabattiert.

5. Rücktritt, Stornierung und Kündigung durch Teilnehmer:innen

5.1 Allgemeines

Die Anmeldung ist verbindlich.

Rücktritts- und Kündigungserklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Insula.

Für aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen persönlichen Gründen nicht wahrgenommenen Unterricht besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder gesetzliche Ansprüche bestehen.

Soweit nach diesen AGB pauschale Stornokosten erhoben werden, bleibt dem/der Teilnehmer:in ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Insula kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.

5.2 Intensivkurse

Eine Stornierung ist bis einschließlich 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei möglich.

Danach gelten folgende Stornokosten:

- weniger als 14 Tage vor Kursbeginn bis 12:00 Uhr des letzten Werktages vor Kursbeginn: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises;
- nach 12:00 Uhr des letzten Werktages vor Kursbeginn bis zum Kursbeginn: 60 % des vereinbarten Gesamtpreises.

Nach Kursbeginn ist eine ordentliche Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

Preisnachlässe bei Langzeitbuchungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Buchung der vereinbarten Kurszeiträume. Eine Pause zwischen gebuchten Kursen kann nach vorheriger Vereinbarung mit Insula erfolgen.

5.3 Abendkurse

Eine Stornierung ist bis einschließlich 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei möglich.

Danach gelten folgende Stornokosten:

- 13 bis 8 Kalendertage vor Kursbeginn: 50,00 €;
- ab 7 Kalendertagen vor Kursbeginn bis zum Kursbeginn: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises.

Nach Aufnahme des Kurses kann der Vertrag gekündigt werden, wenn eine weitere Teilnahme aus einem wichtigen persönlichen Grund dauerhaft nicht möglich ist.

Die Kündigung ist in Textform einzureichen und wird grundsätzlich zum Ende des laufenden Kursmonats wirksam.

Bei Dreimonatsverträgen ist eine solche Beendigung grundsätzlich frühestens nach acht Kurswochen möglich. Sechsmonatsbuchungen werden insoweit wie zwei aufeinanderfolgende Dreimonatszeiträume behandelt.

Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

5.4 Individualunterricht und Stundenpakete

Individualunterricht wird in Form der jeweils angebotenen Stundenpakete gebucht.

Die angebotenen Pakete und Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. dem individuellen Angebot.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Nutzungszeiträume ab der ersten Unterrichtseinheit:

- 10 UE: 3 Monate
- 20 UE: 6 Monate
- 50 UE: 12 Monate

Nicht genutzte Unterrichtseinheiten verfallen grundsätzlich nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei längerer Krankheit oder vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignissen, kann Insula einer angemessenen Verlängerung zustimmen. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

Unterrichtstermine werden individuell vereinbart. Ein Anspruch auf bestimmte Wochentage, Uhrzeiten oder eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.

Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gilt die Unterrichtseinheit als durchgeführt und wird vom Stundenpaket abgezogen.

Bei Nichterscheinen ohne vorherige Nachricht ist die Lehrkraft verpflichtet, 15 Minuten zu warten. Danach besteht für den betreffenden Termin kein Anspruch mehr auf Unterricht.

Fällt ein Termin aufgrund der Lehrkraft aus, wird ein Ersatztermin angeboten.

Mit der Buchung eines Stundenpakets wird ein zusammenhängendes Unterrichtsprogramm vereinbart. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gesetzliche Rechte sowie individuell vereinbarte Kulanzlösungen bleiben unberührt.

5.5 Technische Voraussetzungen für Online-Unterricht

Für Online-Unterricht benötigt der/die Teilnehmer:in eine ausreichend stabile Internetverbindung sowie ein geeignetes Endgerät mit Kamera und Mikrofon.

Technische Probleme auf Seiten des/der Teilnehmer:in begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Wiederholung oder Erstattung einer Unterrichtseinheit.

6. Pflichten der Teilnehmer:innen und Haftung

Teilnehmer:innen verpflichten sich, die Hausordnung zu beachten, den Unterricht nicht zu stören, andere Teilnehmer:innen und Mitarbeitende respektvoll zu behandeln und Einrichtungen und Geräte der Schule pfleglich zu nutzen.

Bei erheblichen oder wiederholten Pflichtverletzungen kann Insula nach vorheriger Abmahnung den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann eine vorherige Abmahnung entbehrlich sein.

Insula kann den Vertrag ebenfalls kündigen, wenn fällige Gebühren trotz Mahnung nicht gezahlt werden.

Insula haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Insula nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände übernimmt Insula keine Haftung, soweit der Schaden nicht von Insula zu vertreten ist.

7. Unterrichtsausfall / Höhere Gewalt

Kann Präsenzunterricht aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von Insula liegen, nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden – insbesondere aufgrund von Pandemien oder Epidemien, behördlichen Anordnungen, Naturereignissen, Extremwetterlagen wie Starkregen, Hitze oder Sturm, Einschränkungen des öffentlichen Verkehrs, Streiks oder vergleichbaren Ereignissen –, wird der Unterricht online durchgeführt.

Synchroner Live-Online-Unterricht gilt in diesem Fall als gleichwertige Alternative zum gebuchten Präsenzunterricht und als vertragsgemäße Erbringung der geschuldeten Unterrichtsleistung. Dies gilt auch dann, wenn ursprünglich ausdrücklich Präsenzunterricht gebucht wurde.

Der Wechsel von Präsenz- zu Online-Unterricht aufgrund eines solchen Ereignisses begründet keinen Anspruch auf Nachholung, Umbuchung, Minderung, Kündigung oder Rückerstattung der Unterrichtsgebühren.

Der Unterricht wird dabei weiterhin live durch eine Lehrkraft durchgeführt und der vertraglich vorgesehene Unterrichtsumfang bleibt grundsätzlich erhalten.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

8. Besondere Bedingungen für Visums- und Behördenunterlagen

8.1 Visumsgeeignete Kurse

Für ein Visum zum Besuch eines Intensivsprachkurses gelten besondere behördliche Anforderungen.

Sofern Insula Unterlagen für ein Sprachkursvisum ausstellt, wird ein Kurs bestätigt, der die zum Zeitpunkt der Ausstellung geltenden Anforderungen für einen Intensivsprachkurs erfüllt.

Eine aufgrund geringer Teilnehmerzahl ansonsten mögliche Reduzierung des Unterrichtsumfangs darf bei einem für ein Sprachkursvisum bestätigten Kurs nicht dazu führen, dass die für den jeweiligen Visumszweck erforderliche Mindeststundenzahl unterschritten wird.

8.2 Verantwortung des Antragstellers

Die Anforderungen an einen Visums- oder Aufenthaltsantrag können sich je nach Aufenthaltszweck, Herkunftsland, Botschaft, Konsulat oder Ausländerbehörde unterscheiden.

Der/die Antragsteller:in ist selbst dafür verantwortlich, sich bei der zuständigen Behörde über die für den individuellen Antrag erforderlichen Unterlagen, Zahlungen und sonstigen Voraussetzungen zu informieren.

Insula übernimmt keine Gewähr für die Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels.

8.3 Zahlung vor Ausstellung der Unterlagen

Die vereinbarte Vorauszahlung muss bei Insula eingegangen sein, bevor Visums- oder Behördenunterlagen ausgestellt werden.

Bei der Buchung eines einzelnen Kurses ist grundsätzlich die vollständige Gebühr dieses Kurses im Voraus zu zahlen.

Bei der Buchung von zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Kursen ist grundsätzlich mindestens die Kursgebühr für die ersten zwei Kurse im Voraus zu zahlen.

Die weiteren Kurse können anschließend entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise bezahlt werden.

Verlangt die zuständige Behörde die vollständige Vorauszahlung weiterer oder aller gebuchten Kurse, kann der entsprechende Betrag im Voraus gezahlt werden.

8.4 Bearbeitungsgebühr und Rabatte

Für die Bearbeitung und Ausstellung von Unterlagen für Visums- oder Behördenzwecke berechnet Insula einmalig eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 €.

Diese Gebühr wird zusätzlich zur Kursgebühr berechnet und nicht rabattiert.

Early-Bird-, Frühbucher- und sonstige zulässige Kursrabatte bleiben davon unberührt und können auch bei einer Visumsbuchung genutzt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

8.5 Erforderliche Angaben

Für die Ausstellung der Unterlagen benötigt Insula die erforderlichen Kurs- und Personendaten, insbesondere den vollständigen Namen, die Heimatadresse, Geburtsdatum und Geburtsort sowie die notwendigen Passdaten.

8.6 Verzögerung des Visumverfahrens

Verzögert sich die Erteilung des Visums und kann der/die Teilnehmer:in den ursprünglich bestätigten Kurs nicht zum vorgesehenen Termin beginnen, ist Insula unverzüglich über die Verzögerung sowie nach Erteilung des Visums über den Zeitpunkt zu informieren, ab dem eine Kursteilnahme möglich ist.

Eine verspätete Einreise bzw. Visumerteilung begründet keinen Anspruch auf Aufnahme in einen bereits laufenden Kurs. Insula entscheidet unter Berücksichtigung des bisherigen Kursverlaufs und des Sprachstands des/der Teilnehmer:in, ob ein späterer Einstieg pädagogisch noch sinnvoll möglich ist.

Ist ein Einstieg in den ursprünglich gebuchten Kurs nicht mehr möglich, wird die Buchung nach Möglichkeit auf einen neuen, geeigneten und für den jeweiligen Visumszweck ausreichenden Kurs übertragen.

Ab dem Zeitpunkt, zu dem der/die Teilnehmer:in Insula über die Erteilung des Visums und die mögliche Aufnahme des Unterrichts informiert hat, steht Insula hierfür eine Organisationsfrist von maximal drei Wochen zu.

Innerhalb dieser Frist kann Insula insbesondere einen geeigneten neuen Kursbeginn organisieren oder – sofern dies organisatorisch möglich und für die übrigen Teilnehmer:innen zumutbar ist – bestehende Kursplanungen entsprechend anpassen.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Kurs, ein bestimmtes Kursniveau, eine bestimmte Unterrichtsform, bestimmte Unterrichtszeiten oder einen bestimmten Starttermin besteht bei einer durch die Visumerteilung verursachten Verschiebung nicht. Der angebotene Ersatzkurs muss jedoch hinsichtlich Niveau, Intensität und Visumseignung für den/die Teilnehmer:in geeignet sein.

Kann Insula innerhalb von vier Wochen keinen geeigneten Ersatzkurs anbieten, kann der/die Teilnehmer:in von den noch nicht in Anspruch genommenen Kursleistungen zurücktreten. Bereits gezahlte Kursgebühren für diese Leistungen werden in diesem Fall erstattet.

8.7 Ablehnung des Visums

Wird der Visumsantrag offiziell abgelehnt, erstattet Insula nach Vorlage des behördlichen Ablehnungsbescheids die bereits gezahlten Kursgebühren für noch nicht in Anspruch genommene Kursleistungen.

Die Bearbeitungsgebühr von 100,00 € wird nicht zurückerstattet, da sie die bereits erfolgte Bearbeitung und Ausstellung der Visums- bzw. Behördenunterlagen abdeckt.

Tatsächlich angefallene externe Kosten, insbesondere Bank-, Porto-, Versand- oder Kurierkosten, werden ebenfalls nicht erstattet.

Wird der Visumsantrag vom/von der Antragsteller:in zurückgezogen, nicht gestellt oder ohne behördliche Ablehnung aus persönlichen Gründen nicht weiterverfolgt, gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen dieser AGB.

8.8 Kann Insula den bestätigten Kurs nicht anbieten

Kann Insula zum benötigten Zeitpunkt keinen für den jeweiligen Visumszweck geeigneten Kurs anbieten und kommt keine für beide Seiten akzeptable Alternative zustande, werden die für nicht erbrachte Kursleistungen gezahlten Gebühren zurückerstattet.

Wurden die Visums- oder Behördenunterlagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht erstellt, wird auch die Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.

Wurden die Unterlagen bereits vollständig erstellt und ausgestellt, kann die Bearbeitungsgebühr für die bereits erbrachte Bearbeitungsleistung einbehalten werden.

9. Besondere Bedingungen für telc-Prüfungen

9.1 Anmeldung und Prüfungsgebühr

Für telc-Prüfungen gilt die für den jeweiligen Prüfungstermin veröffentlichte Anmeldefrist.

Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von Insula bestätigt und die fällige Prüfungsgebühr fristgerecht bezahlt wurde.

Es gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichte Prüfungsgebühr. Der derzeitige reguläre Preis wird auf der jeweiligen Prüfungsseite ausgewiesen.

9.2 Stornierung

Bis einschließlich 15 Tage vor dem Prüfungstermin ist eine Stornierung kostenfrei möglich.

Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen wird grundsätzlich die volle Prüfungsgebühr fällig.

Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Hinsichtlich pauschalierter Stornokosten gilt die Regelung in Abschnitt 5.1 entsprechend.

9.3 Mindestteilnehmerzahl und Zuschläge für kleine Prüfungsgruppen

Die reguläre Prüfungsgebühr gilt bei mindestens drei angemeldeten und bestätigten Teilnehmer:innen derselben Prüfung.

Sind nur zwei Teilnehmer:innen für die Prüfung angemeldet, kann Insula die Prüfung dennoch durchführen. In diesem Fall wird ein zusätzlicher Organisationszuschlag von 50,00 € pro Person erhoben.

Ist nur eine Person für die Prüfung angemeldet, kann Insula die Prüfung nach gegenseitiger Absprache als Einzelprüfung durchführen. Hierfür wird grundsätzlich ein zusätzlicher Organisationszuschlag von 100,00 € erhoben.

Insula kann im Einzelfall nach gegenseitiger Absprache eine abweichende Kulanzregelung hinsichtlich dieses Zuschlags vereinbaren.

Über einen aufgrund der geringen Teilnehmerzahl entstehenden Zuschlag wird der/die Teilnehmer:in vor der Durchführung informiert.

Möchte der/die Teilnehmer:in die Prüfung nicht zu den geänderten Konditionen ablegen, kann Insula einen anderen Prüfungstermin ohne Kleingruppenzuschlag anbieten.

Kommt keine Einigung über die Durchführung oder einen Ersatztermin zustande, wird die bereits gezahlte Prüfungsgebühr vollständig zurückerstattet.

Insula behält sich außerdem das Recht vor, einen Prüfungstermin wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen.

Die Prüfung wird in jedem Fall nach den jeweils geltenden Prüfungsregularien der telc GmbH durchgeführt.

9.4 Absage des Prüfungstermins durch Insula

Sagt Insula einen Prüfungstermin ab, werden bereits gezahlte Prüfungsgebühren vollständig zurückerstattet oder auf Wunsch auf einen angebotenen Ersatztermin übertragen.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Unterkunfts- oder Verdienstausfallkosten, bestehen bei einer Absage aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl grundsätzlich nicht, soweit gesetzlich zulässig.

9.5 Krankheit am Prüfungstag

Kann ein/e Teilnehmer:in die Prüfung krankheitsbedingt nicht antreten, muss spätestens zwei Tage nach dem Prüfungstermin ein geeigneter ärztlicher Nachweis über die Prüfungsunfähigkeit in digitaler oder schriftlicher Form vorgelegt werden.

Bei rechtzeitiger Vorlage wird die Prüfungsgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20,00 € zurückerstattet.

Ohne rechtzeitig vorgelegten Nachweis erfolgt grundsätzlich keine Erstattung.

9.6 Prüfungsvorbereitung

Für Prüfungsvorbereitungskurse gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB für den jeweils gebuchten Kurstyp.

10. Gesetzliches Widerrufsrecht

Soweit Verbraucher:innen aufgrund eines im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Vertrags ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, bleiben dieses Widerrufsrecht und die hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften von diesen AGB unberührt.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Stand: 15. September 2026