Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für die Sprachkurse und zusätzlichen Leistungen der Insula Sprachschule für Deutsch und Spanisch gelten gegenüber ihren Kursteilnehmern/innen die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen. Anderslautende Bedingungen bedürfen für ihre wirksame Einbeziehung der schriftlichen Bestätigung durch die Insula. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.

2. Abschluss des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande, sobald die Anmeldung des/der Kursteilnehmers/in durch die Insula bestätigt worden ist. Es gilt deutsches  Recht.

3. Leistungsumfang

a) Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Beschreibungen und Preislisten der deutschen Version der Webseite maßgebend. Alle anderen Übersetzungen dienen nur der besseren Orientierung.

b) Alle Sprachkurse der Insula können auch als Vorbereitung auf ein anerkanntes Sprachdiplom belegt werden und dienen der beruflichen bzw. akademischen Fortbildung sind daher gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit.

c) Unterricht an gesetzlichen Feiertagen entfällt: die ausgefallenen Kurstage werden an den gebuchten Kurs angehängt.

d) Insula wird so weit wie möglich versuchen, eine Probestunde vor Kursbeginn anzubieten. In den Fällen, in denen die Teilnehmern unmittelbar vor Kursbeginn in der Stadt ankommen,  wird dies nicht möglich sein.  In dem Fall, dass eine Probestunde erfolgt, muss die verbindliche Anmeldung für den Kurs innerhalb eines Tages erfolgen.  Bei erfolgter Anmeldung gilt die Probestunde als die erste Stunde des gebuchten Kurses. Bei ausbleibender Anmeldung bleibt die Probestunde kostenfrei.

e) Insula behält sich das Recht vor, den Kursbeginn um bis zu eine Woche (Intensivkurse) oder drei Wochen (Abendkurse) zu verschieben, sofern nicht genug Teilnehmer für die Aufnahme des Kurses zusammenkommen. Falls auch dann noch keine Gruppe zusammengekommen sein sollte, wird der Kurs von Seiten der Insula abgesagt. Bereits erfolgte Anmeldungen werden in Rücksprache mit dem Teilnehmer storniert und nicht in Rechnung gestellt.

f) Erscheint in einem Gruppenkurs nur ein einzelner Teilnehmer, wir statt des Gruppenkurses zu 50% der Zeitdauer Individualunterricht geleistet.

4. Zahlungsbedingungen

a) Für die Höhe der Kursgebühr gilt die für den Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste der deutschen Version.

b) Die Gebühren für die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach Bestätigung der Anfang der vereinbarten Leistungen und Erhalt der Rechnung bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn fällig. Alle Bankspesen gehen zu Lasten des/der Kursteilnehmers/in. Bei einer Anmeldung von weniger als drei Tagen vor Kursbeginn ist die gesamte Gebühr unmittelbar bei Erhalt der Rechnung fällig.

c) Der Gesamtbetrag des Abendkurses ist 1 Woche vor Kursbeginn fällig. Bei sofortiger Zahlung gewährt Insula 2% Skonto. Für die Abendkurse kann eine Ratenzahlung vereinbart werden (Überweisungstermine werden verbindlich mit dem Büro bestimmt). Alle Raten müssen spätestens bis zu einem Monat vor Ende des Kurses beglichen sein. 

d) Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr von 5€ je Mahnung erhoben.

e) Die Gebühren und ihre Fälligkeiten sind unabhängig von der Leistung Dritter.

f) Der Rechnungsbetrag kann bar (nur während der Büroöffnungszeiten) oder per Banküberweisung beglichen werden. Überweisungen auf folgendes Konto (immer erst nach Rechnungsstellung):

Kontoinhaberin: Katarina Witt, Triodos Bank, IBAN: DE76 5003 1000 1501 3620 06

g) Pro Kurs ist nur ein Discount anwendbar.

5. Rücktritt vom Vertrag und Kündigung des/der Kursteilnehmers/in, Stornogebühren

a) Die Anmeldung zu den Kursen ist verbindlich.

b) Kurse mit 4 Teilnehmern werden zum geplanten Zeitpunkt aufgenommen, die Stundenzahl wird reduziert (siehe 5.1b)).

c) Kurse mit einem Teilnehmer werden nicht angeboten.

d) Spezielle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

e) Wenn Sie den Kurs nicht aufnehmen, muss die Insula von dem/r Teilnehmer/in dennoch die volle Gebühr verlangen, obwohl keine Kursteilnahme erfolgte. Bitte beachten Sie daher im eigenen Interesse unsere Rücktrittsbestimmungen.

f) Ein Rücktritt des/r Kursteilnehmers/in vom Vertrag erfolgt durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung gegenüber der Insula. Als Rücktrittszeitpunkt gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Insula. Eine Rücktrittserklärung ist schriftlich abzugeben.

g) Für aufgrund von Krankheit oder Urlaub des Teilnehmers nicht in Anspruch genommenen Unterricht besteht kein Anspruch auf Ersatz. 

h) Im Falle vom Nicht-Auftauchen der Schüler ohne Benachrichtigung des Büros ist der Lehrer verpflichtet, 15 Minuten zu warten. Nach dieser Zeit verfällt der Anspruch auf die Stunde, der Lehrer ist von der Anwesenheitspflicht entbunden. Im Falle der Anwesenheit eines einzelnen Schülers in einem Gruppenkurs, hat der Schüler statt der 2 UE Gruppenunterricht Anspruch auf eine Stunde Einzelunterricht als Ersatzleistung.

i) Im Falle eines krankheitsbedingten Lehrerausfalls stellt die Insula einen Ersatzlehrer, sofern möglich. Wenn keine Vertretung möglich ist, werden die Stunden nach Kursende zu denselben Uhrzeiten wie der Kurs nachgeholt. Für diese Fälle reservieren wir 2 Extratermine nach Ende des Kurses. Sollte das Nachholen der Termine von der Seite  von IH Cologne nicht möglich sein, werden die Gebühren für die nicht in Anspruch genommenen Stunden proportional zurückerstattet. Sollte das Nachholen der Termine von seiten der Schüler nicht möglich sein, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

j) All unsere Sprachlehrer verfügen über eine zertifizierte Ausbildung zum DaF- Trainer und nehmen regelmäßig an internen Fortbildungen teil. Anspruch auf Unterricht durch einen bestimmten Lehrer besteht nicht. Ein Lehrerwechsel berechtigt den Kunden weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag.

k) Muss die Sprachschule aufgrund der COVID-19 Pandemie oder anderer unabwendbarer Ereignisse geschlossen werden, wechseln alle Kurse zum online Unterricht. Dieser Wechsel berechtigt den Kunden weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag.   

 

5.1 Intensivkurse

a) Insula behält sich das Recht vor, den Starttermin bis zu einer Woche zu verschieben.

b) Bei Nichterreichen der Mindestgruppengröße von 6 Teilnehmern pro Kurs wird die Wochenstundenzahl der aktuellen Preisliste entsprechend an kleinere Gruppen angepasst. Bei nur einer Anmeldung behalten wir uns das Recht vor, den Kurs gemäß 5.1 a) zu verschieben.

c) Ein Rücktritt des/r Teilnehmers/in von den bei der Insula gebuchten Kursleistungen und den damit im direkten Zusammenhang stehenden Leistungen ist bis zwei Wochen vor Kursbeginn ohne Stornokosten möglich, danach werden folgende Stornogebühren erhoben:

  • Von 2 Wochen bis 12:00 des letzten Werktages vor Kursbeginn: 30% der gesamten Kosten
  • Nach 12:00 des letzten Werktages vor Kursbeginn bis zum Kursbeginn: 60% der gesamten Kosten

d) Nach Kursbeginn ist eine Kündigung des Kurses und den damit im direkten Zusammenhang stehenden Leistungen nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

e) Der Preisnachlass bei Langzeitanmeldungen steht in direktem Zusammenhang mit der terminlichen Bindung an aufeinander folgende Kurse. Eine Pause von 3 Wochen ist in gegenseitiger Absprache möglich, sofern sie bei der Anmeldung schriftlich festgehalten wird.

5.2 Abendkurse

a) Insula behält sich das Recht vor, den Starttermin bis zu 3 Wochen zu verschieben.

b) Ein Rücktritt des/r Teilnehmers/in von den bei der Insula gebuchten Kursleistungen und den damit im direkten Zusammenhang stehenden Leistungen ist bis 2 Wochen vor Kursbeginn ohne Stornokosten möglich, danach werden folgende Stornogebühren erhoben:

  • Von 2 Wochen bis 12:00 des letzten Werktages dieser Kalenderwoche: 50,00€
  • Von 1 Woche bis 12:00 des letzten Werktages vor Kursbeginn: 30% der gesamten Kosten
  • Nach Aufnahme des Kurses ist eine Kündigung möglich, sofern eine weitere Teilnahme am Kurs für den Teilnehmer unmöglich ist. Die Kündigung ist in schriftlicher Form vorzulegen. Eine Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt dann zum Ende des Kursmonats. Eine Kündigung kann bei 3-Monatsverträgen frühestens nach 8 Kurswochen erfolgen. 6-Monatsverträge werden dabei behandelt wie zwei 3-Monatsverträge.

5.3 Individualunterricht

a) Minimal buchbare Unterrichtsdauer pro Termin: 2 UE. Die Kursgebühr richtet sich nach der Anzahl der gebuchten U-Stunden. Die Unterrichtsmaterialien sind im Preis enthalten.  

b) Bei Vertragsabschluss werden die wöchentliche und somit monatliche U-Stundenzahl spezifiziert. Wird der Unterricht nicht, wie vertraglich vereinbart, innerhalb eines kalkulierbaren Zeitrahmens in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch nach eine Kulanzzeit von drei Monaten vollständig. Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Bei einer Kündigung ist eine Frist von 4 Wochen einzuhalten. Bei vorzeitigem Rücktritt vom Vertrag wird falls nötig eine Umrechnung auf den Stundenpreis der tatsächlich in Anspruch genommenen U-Stunden vorgenommen.

c) Unterrichtstermine können bis zu 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn von Seiten der Teilnehmer abgesagt werden. Bei Absagen von weniger als 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn wird der Unterricht berechnet und es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. 

5.4 telc Prüfungen

a) Bis 15 Tage vor dem Prüfungstermin ist eine kostenlose Stornierung möglich. Danach wird die volle Prüfungsgebühr erhoben. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Kündigung der Prüfung und den damit im direkten Zusammenhang stehenden Leistungen nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

b) Für die Prüfungsvorbereitungskurse gelten die obengenannten AGB der Insula. 

6. Pflichten der Teilnehmer/innen, Rücktritt vom Vertrag und Kündigung seitens der Insula, Haftung seitens der Insula

a) Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die in der Schule geltende Hausordnung zu beachten, insbesondere den Unterricht nicht zu stören, sowie Geräte und Einrichtungen der Schule pfleglich zu behandeln.

b) Der Insula bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Pflichten aus 6a) geltend zu machen.

c) Die Insula behält sich vor, Teilnehmer/innen, die gegen die Pflichten aus 6a) vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen, von der Teilnahme am Kurs auszuschließen.

d) Der Insula steht weiterhin ein einseitiges Kündigungsrecht zu, wenn der/die Teilnehmer/in die Kursgebühren nach erfolgter Mahnung nicht fristgerecht zahlt.

e) In diesen Fällen sind alle offenen Rechnungen sofort fällig. Bereits geleistete Beiträge werden bis zum Datum der selbstverschuldeten Kündigung nicht erstattet.

f) Insula haftet unbegrenzt für Schäden an Leben, Körper, und Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Insula nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ("Kardinalpflicht"). Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Teilnehmer daher regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen haftet Insula nicht für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist beschränkt auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren typischen Schaden. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung einer Garantie, welche ausdrücklich als solche bezeichnet sein muss, um als Garantie im Rechtssinne zu gelten.

g) Die Insula hat eine Unfallpolice abgeschlossen, die Unfälle deckt, die sich innerhalb der Schule zutragen können. Die Insula übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder Diebstahl der persönlichen Gegenstände der einzelnen Kursteilnehmer/innen, weshalb der Abschluss einer eigenen  Versicherung empfohlen wird. Wir empfehlen auch, eine privaten Kranken- und Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

7. Besonderheiten für Visumantragsteller

a) Nach Eingang der Anmeldung wird eine Rechnung für den Sprachkurs ausgestellt. Nach Zahlung der Kursgebühr wird ein Einladungsschreiben zugestellt. Das Porto und die Bankspesen gehen zu Lasten des Antragstellers. Bei Langzeitkursen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden, Vorauszahlungen jedoch mindestens für drei Monate Sprachkurs. Wir empfehlen für eine erfolgreiche Antragstellung die Begleichung der gesamten Rechnung.

Ein Einladungsschreiben erstellen wir nur, wenn mindestens die folgenden Kosten im Voraus bezahlt wurden:

  • 100% der Kosten eines Kurses für Anmeldungen für einen einzigen Kurs
  • 100% der Kosten zweier Kurse für Anmeldungen für mehr als 2 Kurse.

b) Für das Einladungsschreiben werden benötigt: Kursdaten, Heimatadresse des/r Antragsteller/in, Geburtsdatum und -ort, Passnummer.

c) Wir empfehlen, einen Antrag für ein Visum erst bei Vorliegen von Deutschkenntnissen mindestens der Niveaustufe "A1".

d) Durch eine Verzögerung der Visumerteilung entstehen dem Visumantragsteller keine weiteren Kosten bei der Insula (ausgenommen Kosten für DHL o.ä.).

e) Im Einladungsschreiben wird bestätigt, dass der Antragsteller im Fall einer Verzögerung den Deutschkurs zu jedem späteren Zeitpunkt beginnen kann.

f) Falls das Visum nicht ausgestellt wird, erstattet Insula gegen Vorlage des amtlichen Ablehnungsbescheids und nach Rückgabe des Originals des Einladungsschreibens den gezahlten Betrag abzüglich entstandener Kosten wie z.B. für Porto, der Bankspesen und einer Verwaltungsgebühr von 50€. Ohne vorgelegten Ablehnungsbescheid erfolgt keine Rückerstattung der in a) genannten Anzahlung.

8. Besonderheiten für telc Prüfungen

a) Bei ausschließlicher Anmeldung zur Prüfung muss die Anmeldung mindestens 20 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgen. Die Anmeldung gilt als bestätigt und rechtsgültig, sobald die ausstehende Prüfungsgebühr fristgerecht geleistet wurde.

b) Im Krankheitsfall zum Prüfungstermin muss ein ärztlicher Nachweis zur Prüfungsunfähigkeit bis spätestens 2 Tage nach der Prüfung vorgelegt werden (in digitaler oder Papierform). Die Prüfungskosten werden abzüglich 20,00€ Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Ohne vorgelegte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt keine Rückerstattung.

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